Gebühren und Kosten der pauschaldotierten Unterstützungskasse

Eine pauschaldotierte Unterstützungskasse hat regelmäßig transparente und klar nachvollziehbare Gebühren und Kosten.

Zusammensetzung der Kosten

Die Kosten umfassen folgende Dienstleistungen

  • der Beratung zur Beurteilung der Geeignetheit der pauschaldotierten Untertsützungskasse
  • der Gründung, Einrichtung, Implementierung der pauschaldotierten Unterstützungskasse
  • die Kosten der laufenden Verwaltung und versicherungsmathematische Dienstleistungen
  • die Gebühren des Pensionssicherungsvereins PSV für die Insolvenzsicherung, diese schwanken jährlich, ergeben sich aber transparent aus den Hochrechnungen und Angeboten in einer durchschnittlichen Höhe.

Was wird bei den Kosten alles berücksichtigt?

Wir vereinbaren mit Ihnen zum Beispiel im Vorfeld einer Einrichtung Gebühren, die an

 

  • die Unternehmensgröße
  • dem gewählten Modell
  • der Gehaltsstruktur
  • der Altersstruktur
  • dem erwarteten Versorgungsvolumen und Höhe von Einzelzusagen
  • der Fluktuation im Unternehmen
  • der Unterstützung durch die Personalabteilung
  • der digitalen oder analogen Beratung
  • der Art des Versorgungswerks (arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziertes Versorgungswerk)

 

angepasst sind. Ziel ist dabei grundsätzlich, dass eine langfristige Zufriedenheit bei unseren Mandanten herrscht und das Modell auch langfristig wirtschaftlich hoch vorteilhaft und jederzeit kalkulierbar ist und auch eine Konstanz der Gebühren gewährleistet werden kann.

 

Die Kosten, die von uns berechnet werden, beinhalten

 

  • die Kosten der Rechtsanwälte, die den Beratungsauftrag und Einrichtungsauftrag in direkter Auftragnahme und Mandatierung unterzeichnet haben, Erstellung aller Dokumente
  • die Kosten der administrativen Einrichtung und Übernahme in das Verwaltungssystem
  • die Leistung von Kooperationspartnern bzw. Ihren Beratern, die uns bei Einrichtungswünschen als Anbieter pauschaldotierter Unterstützungskassen hinzuziehen und die betriebswirtschaftliche Beratung vor Ort sowie die Beratung der Mitarbeitenden übernehmen.

 

Hinweis: Je nach Konstellation und insbesondere Umfang der Leistungen unserer Kooperationspartner bzw. Ihrer Berater, deren Honorare wir jeweils einkalkulieren, können sich hier durchaus Unterschiede ergeben.

Verwaltungskosten

Unsere Verwaltungskosten für die pauschaldotierte Unterstützungskasse sind Pro-Kopf-Pauschalen, die ebenfalls die Leistungen unserer Kooperationspartner vor Ort beinhalten. Darüber hinaus sind bei uns regelmäßig alle versicherungsmathematischen Leistungen, Lastwertgutachten und PSV Gutachten, Begleitung bei der Betriebsprüfung der Unterstützungskasse, Auskünfte und telefonische Fragen, regelmäßige Satzungsänderungen etc. ohne zusätzliche Kosten oder Umlagen fix in den Verwaltungskosten enthalten.

 

Eine Dynamisierung von Honoraren lehnen wir ab und hatten durch unser Wachstum auch die letzten 23 Jahre Kostenkonstanz. Ebenso lehnen wir variable Verwaltungskosten in % des Versorgungsvolumen ab, da dies schnell teuer wird und eine Zusage über 200.000 € keinen höheren Aufwand als eine Zusage über 40.000 € verursacht.

Unsere Verwaltungskosten für die pauschaldotierte Unterstützungskasse sind Pro-Kopf-Pauschalen
Vergleich von Kosten zwischen Anbietern

Wichtig

Bei einem Kostenvergleich immer die direkt mandatierten und verantwortlichen Rechtsanwälte berücksichtigen

 

Ein Vergleich von Kosten zwischen Anbietern sollte immer den Umfang und den Einschluss von direkt mandatierten Rechtsanwälten (aus Gründen der fachlichen Qualität und Haftung) berücksichtigen, den fixen Einschluss von Nebenleistungen, den Umgang mit einer Dynamisierung oder Kostenerhöhung, Qualifikation und Erfahrung der Verwaltungsgesellschaft und den Umgang mit stillgelegten Verträgen.

Vorsicht bei variablen Verwaltungskosten

Variable Verwaltungskosten in Promille übersteigen schnell die üblichen Kosten, auch wenn es klein klingt oder mit Fluktuation begründet wird. 3 Promille oder 5 Promille sind eben tatsächlich 0,3 % oder 0,5 % und damit bei einer durchschnittlichen Zusage von 100.000 € (bei arbeitnehmerfinanziert mit Arbeitgeberzuschuss eher am unteren Ende) immerhin 300 € oder 500 € pro Jahr und damit vielfach über üblichen Honoraren. Während prozentuale Einrichtungskosten aus Haftungs- und Beratungsgründen bzgl. der Teilnahme und Motivation der Mitarbeiter zur Entgeltumwandlung im Interesse des Arbeitgebers liegen, gibt es für volumenabhängige Verwaltungskosten genauso wenig Rechtfertigung wie bei einer Erhöhung der Verwaltungskosten bei zwei und mehr Zusagen je Mitarbeitenden oder Extrakosten und Umlagen für selbstverständliche Tätigkeiten im versicherungsmathematischen Bereich (Lastwertgutachten, PSV-Testate).

Mehr über den Vergleich von bAV-Versicherung und pauschaldotierter Unterstützungskasse

Vergleich von Kosten in bAV-Versicherungen und Kosten einer pauschaldotierten Unterstützungskasse

Ein Vergleich der Kosten einer bAV-Versicherung (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) mit Kosten einer pauschaldotierten Unterstützungskasse führt zwar regelmäßig zu deutlich geringeren Kosten der pauschaldotierten Unterstützungskasse, jedoch ist diese Betrachtung zu knapp und eindimensional.

 

Mehr dazu hier. https://www.anwalt.de/rechtstipps/vergleich-der-kosten-in-der-bav-mit-versicherungen-und-pauschaldotierter-unterstuetzungskasse-192339.html