Die Kosten umfassen folgende Dienstleistungen
Wir vereinbaren mit Ihnen zum Beispiel im Vorfeld einer Einrichtung Gebühren, die an
angepasst sind. Ziel ist dabei grundsätzlich, dass eine langfristige Zufriedenheit bei unseren Mandanten herrscht und das Modell auch langfristig wirtschaftlich hoch vorteilhaft und jederzeit kalkulierbar ist und auch eine Konstanz der Gebühren gewährleistet werden kann.
Die Kosten, die von uns berechnet werden, beinhalten
Hinweis: Je nach Konstellation und insbesondere Umfang der Leistungen unserer Kooperationspartner bzw. Ihrer Berater, deren Honorare wir jeweils einkalkulieren, können sich hier durchaus Unterschiede ergeben.
Unsere Verwaltungskosten für die pauschaldotierte Unterstützungskasse sind Pro-Kopf-Pauschalen, die ebenfalls die Leistungen unserer Kooperationspartner vor Ort beinhalten. Darüber hinaus sind bei uns regelmäßig alle versicherungsmathematischen Leistungen, Lastwertgutachten und PSV Gutachten, Begleitung bei der Betriebsprüfung der Unterstützungskasse, Auskünfte und telefonische Fragen, regelmäßige Satzungsänderungen etc. ohne zusätzliche Kosten oder Umlagen fix in den Verwaltungskosten enthalten.
Eine Dynamisierung von Honoraren lehnen wir ab und hatten durch unser Wachstum auch die letzten 23 Jahre Kostenkonstanz. Ebenso lehnen wir variable Verwaltungskosten in % des Versorgungsvolumen ab, da dies schnell teuer wird und eine Zusage über 200.000 € keinen höheren Aufwand als eine Zusage über 40.000 € verursacht.
Bei einem Kostenvergleich immer die direkt mandatierten und verantwortlichen Rechtsanwälte berücksichtigen
Ein Vergleich von Kosten zwischen Anbietern sollte immer den Umfang und den Einschluss von direkt mandatierten Rechtsanwälten (aus Gründen der fachlichen Qualität und Haftung) berücksichtigen, den fixen Einschluss von Nebenleistungen, den Umgang mit einer Dynamisierung oder Kostenerhöhung, Qualifikation und Erfahrung der Verwaltungsgesellschaft und den Umgang mit stillgelegten Verträgen.
Variable Verwaltungskosten in Promille übersteigen schnell die üblichen Kosten, auch wenn es klein klingt oder mit Fluktuation begründet wird. 3 Promille oder 5 Promille sind eben tatsächlich 0,3 % oder 0,5 % und damit bei einer durchschnittlichen Zusage von 100.000 € (bei arbeitnehmerfinanziert mit Arbeitgeberzuschuss eher am unteren Ende) immerhin 300 € oder 500 € pro Jahr und damit vielfach über üblichen Honoraren. Während prozentuale Einrichtungskosten aus Haftungs- und Beratungsgründen bzgl. der Teilnahme und Motivation der Mitarbeiter zur Entgeltumwandlung im Interesse des Arbeitgebers liegen, gibt es für volumenabhängige Verwaltungskosten genauso wenig Rechtfertigung wie bei einer Erhöhung der Verwaltungskosten bei zwei und mehr Zusagen je Mitarbeitenden oder Extrakosten und Umlagen für selbstverständliche Tätigkeiten im versicherungsmathematischen Bereich (Lastwertgutachten, PSV-Testate).
Ein Vergleich der Kosten einer bAV-Versicherung (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) mit Kosten einer pauschaldotierten Unterstützungskasse führt zwar regelmäßig zu deutlich geringeren Kosten der pauschaldotierten Unterstützungskasse, jedoch ist diese Betrachtung zu knapp und eindimensional.
Mehr dazu hier. https://www.anwalt.de/rechtstipps/vergleich-der-kosten-in-der-bav-mit-versicherungen-und-pauschaldotierter-unterstuetzungskasse-192339.html